Wer in Deutschland freiwillig sexuelle Dienstleistungen anbietet oder kauft, macht sich damit grundsätzlich nicht strafbar. Doch dieses Modell steht wieder auf dem politischen Prüfstand. Teile der Union fordern ein Sexkaufverbot nach nordischem Vorbild. Die Bundesregierung lässt derweil untersuchen, an welchen Stellen das bestehende Prostituiertenschutzgesetz nachgebessert werden sollte.
Was ein Sexkaufverbot in Deutschland bedeuten würde
Beim sogenannten Nordischen Modell bleibt das Anbieten sexueller Dienstleistungen straffrei. Zahlen dürfte der Kunde dafür nicht mehr: Der Sexkauf und meist auch dessen organisierte Vermittlung würden verboten. Zum Konzept gehören außerdem Prävention, Schutzangebote und Hilfen beim Ausstieg aus der Prostitution.
Befürworter hoffen, damit die Nachfrage zu senken und Menschenhandel sowie sexuelle Ausbeutung zurückzudrängen. Im März 2026 erneuerten mehrere Unionspolitikerinnen diese Forderung.
Der Gegenwind ist ziemlich stark. Sexarbeiterverbände, Beratungsorganisationen und einige Juristen warnen davor, dass Kunden nur noch heimlich Kontakt aufnehmen würden. Treffen könnten sich an schwerer kontrollierbare Orte verlagern. Für Sexarbeitende bliebe dann weniger Zeit, Kunden vorher zu prüfen und Bedingungen auszuhandeln. Ob das Nordische Modell mehr Schutz bringt oder zusätzliche Risiken erzeugt, war auch bei einer Anhörung im Bundestag heftig umstritten.
Die Evaluation spricht für eine Reform des Prostituiertenschutzgesetzes
Seit 2017 gelten in Deutschland unter anderem eine Anmeldepflicht für Sexarbeitende, verpflichtende Beratungen, eine Kondompflicht und ein Erlaubnisverfahren für Prostitutionsbetriebe.
Die große Evaluation von 2025 erklärt dieses Gesetz ausdrücklich nicht für gescheitert. Befragt wurden mehr als 2.300 Menschen in der Prostitution, 800 Behördenmitarbeitende, 3.400 Kunden und 280 Gewerbetreibende. Laut dem Forschungsbericht haben sich die Arbeitsbedingungen in genehmigten Betrieben verbessert. Anmeldung und Beratung erreichen einen Teil der Betroffenen ebenfalls.
Die Schwachstellen sind allerdings kaum zu übersehen. Viele Sexarbeitende meiden die Anmeldung aus Angst vor einem Outing oder vor unsicher gespeicherten Daten. Anderen sind die bürokratischen Hürden zu hoch. Behördenmitarbeitende erhalten nicht überall eine spezialisierte Schulung, während illegale Betriebe weiterhin schwer aufzuspüren sind. Die Evaluation empfiehlt außerdem, Prostitutionsplattformen im Internet stärker in den Blick zu nehmen.
Expertenkommission prüft auch das Nordische Modell
Eine zwölfköpfige Prostituiertenschutz-Kommission arbeitet seit November 2025 an konkreten Vorschlägen. Dabei prüft sie ausdrücklich auch internationale Modelle wie das Sexkaufverbot. Sexarbeitende, Ausgestiegene und Betroffene von Menschenhandel sollen in die Beratungen einbezogen werden.
Erste Vorschläge für gesetzliche Änderungen sind für Ende November 2026 angekündigt. Der Abschlussbericht soll im Mai 2027 folgen.
Beschlossen ist ein Sexkaufverbot derzeit nicht. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht lediglich, das Prostituiertenschutzgesetz bei Bedarf zu überarbeiten. Damit läuft die offizielle Spur momentan in Richtung Prüfung und Reform. Ob daraus später ein grundlegender Systemwechsel wird, entscheidet sich frühestens nach den Empfehlungen der Kommission.




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